§ 2 Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 150
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Nach Gewicht
- BFH, 10.06.2015 – I R 79/13(Besteuerungsrecht für Abfindung an einen in die Schweiz verzogenen, zuvor im Inland tätigen Arbeitnehmer: Bindungswirkung und erstmalige Anwendung der Konsultationsvereinbarung in § 24 Abs. 1 Satz 2 KonsVerCHEV vom 20. Dezember 2010 - Unvereinbarkeit von § 2 Abs. 2 AO i.d.F. des JStG 2010 mit dem Bestimmtheitsgebot)Zitiert von 44
- SG Stuttgart, 26.11.2009 – S 16 KR 84/07Zitiert von 1
- FG Baden-Württemberg, 06.04.2017 – 3 K 3729/16Zitiert von 1
- FG Hessen, 08.10.2013 – 10 K 2176/11Zitiert von 2
- FG Baden-Württemberg, 22.04.2021 – 3 K 2357/19Zitiert von 2
- FG Köln, 08.06.2017 – 13 K 3913/12Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BFH, 09.04.2026 – VI R 14/24(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 09.04.2026 VI R 31/24 - Unzumutbarkeit der Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen im Sinne des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010)Zitiert von 2
- BFH, 09.04.2026 – VI R 31/24(Unzumutbarkeit der Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen im Sinne des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010)Zitiert von 3
- BFH, 22.01.2026 – VI R 3/24(Verfassungsgemäße Anwendung des § 50d Abs. 12 EStG)Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/2#abs-1 (1) Verträge mit anderen Staaten im Sinne des Artikels 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes über die Besteuerung gehen, soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind, den Steuergesetzen vor.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/2#abs-2 (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung oder doppelten Nichtbesteuerung mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zu erlassen. Konsultationsvereinbarungen nach Satz 1 sind einvernehmliche Vereinbarungen der zuständigen Behörden der Vertragsstaaten eines Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Ziel, Einzelheiten der Durchführung eines solchen Abkommens zu regeln, insbesondere Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung des jeweiligen Abkommens bestehen, zu beseitigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/2#abs-3 (3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen, die